Vereinbarung über die Nutzung des W-LAN Zugangs
§ 1 Allgemeines
Die milaa stellt dem Mitnutzenden innerhalb seiner eigenen Betriebsräume und im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen gratis Internetzugang über W-LAN (Wireless Local Area Network) zur Verfügung. Das Nutzungsverhältnis kommt mit der Inanspruchnahme des W-LAN Dienstes des Inhabers durch den Mitnutzer zustande.
§ 2 Technische Voraussetzungen
Zur Nutzung des W-LAN Dienstes erfordert es eines W-LAN fähigen Kommunikationsendgerätes (z.B. Notebook oder PDA mit integrierter WLAN-Funktion oder einer zusätzlichen W-LAN PCMCIA-Karte
oder eines W-LAN USB-Stick). Zur Nutzung des W-LAN Dienstes muss der Mitnutzende die erforderliche Hard- und Softwareeinrichtungen selbst bereitstellen.
§ 3 Leistungsumfang, Haftung
Die milaa stellt über sonstige vertragliche Verhältnisse zwischen den Parteien hinaus einen gratis Internetzugang über W-LAN zur Verfügung. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit wird auf Grund einer variierenden Auslastung des Dienstnetzes und der jeweiligen Anschlussbedingungen nicht gewährleistet. Die milaa übernimmt keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit des Dienstes sowie fehlerfreie Datenübertragung. Für Störungen und andere Ausfälle des Dienstes übernimmt die milaa die Verantwortung nur, sofern diese auf einem von ihr zu vertretenden Umstand beruhen und mindestens grob fahrlässig verursacht sind. Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit nicht eine Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit verursacht worden ist. Störungen, die dem Grund nach beim Betreiber, dessen Provider oder sonstigen Dritten liegen, auf höherer Gewalt oder anderen vom Inhaber nicht zu vertretenden Umständen beruhen, unterliegen nicht der Verantwortlichkeit der milaa. Insoweit wird jede Haftung des Inhabers ausgeschlossen. Der Inhaber wird aber im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten für eine schnellst mögliche Wiederbereitstellung des Dienstes sorgen. Für eventuelle Datenverluste in Folge technischer Störungen übernimmt die milaa keine Haftung. Verursacht eine vom Mitnutzenden verwendete Komponente eine betriebsgefährdende Störung, behält sich die milaa das Recht vor, diesen auch ohne Rücksprache mit dem Mitnutzenden von dem Dienst auszuschließen. Der Mitnutzende erhält für die Dauer der Inanspruchnahme des Dienstes eine temporäre IP-Adresse. Diese wird bei jeder Einwahl automatisch neu vergeben, ein Anspruch auf eine feste IP-Adresse besteht somit nicht.
§ 4 Datensicherheit
Die milaa weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung eines öffentlich zugänglichen W-LAN Dienstes besondere Risiken für die Datensicherheit birgt. Der Datenverkehr zwischen dem Kommunikationsendgerät des Mitnutzenden und der W-LAN Basisstation der milaa erfolgt unverschlüsselt und kann möglicherweise von anderen Mitnutzenden eingesehen werden. Eine Sicherung des Datenverkehrs innerhalb der W-LAN Dienstes der milaa erfolgt nicht. Damit besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Schadsoftware bei der Nutzung des W-LAN auf das Kommunikationsendgerät des Mitnutzenden gelangt. Es obliegt dem Mitnutzenden, für die eigene Sicherheit durch Nutzung von Verschlüsselungssystemen und Installation einer Firewall oder sonstigen Sicherheits-Systemen zu sorgen. Die milaa übernimmt ausdrücklich keine Haftung dafür, dass ein Dritter über das W-LAN übertragenen Daten des Nutzenden mitspeichert oder modifiziert. Die milaa haftet insbesondere auch nicht für Schäden, die infolge der Nutzung einer ungesicherten Verbindung entstanden sind. Auf die Speicherung von Daten bei dem Internet-Provider gemäß Telemediengesetz (TMG) wird hingewiesen.
§ 5 Gesetzliche Bestimmungen, Nutzungsbeschränkungen
Der Mitnutzende verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Nutzung des W-LAN Dienstes der milaa. Er versichert im Rahmen der Nutzung keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen oder zu verbreiten, sowie nicht gegen sonstige Rechte Dritter zu verstoßen. Dem Mitnutzenden wird untersagt,
andere Mitnutzende oder Internet-Dienste zu schädigen oder zu beeinträchtigen;
- Daten zum Zwecke des File-Sharing bereitzustellen, oder andere urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, verbreiten oder in einer anderen Art zugänglich zu machen;
- Nachrichten mit werbenden Inhalten über Email, Internetforen o.Ä. unaufgefordert und in wettbewerbswidriger Weise an Dritte zu versenden;
- oder sonstige sitten- und rechtswidrige Inhalte, insbesondere solche verfassungsfeindliche, pornografischer, krimineller, terroristischer oder sonst anstößigere Art über das W-LAN abzurufen oder zu verbreiten.
Der Mitnutzende ist für die Inhalte, die er abruft, einstellt oder in einer anderen Weise verbreitet, selbst verantwortlich. Die milaa behält sich vor, einen bestehenden Zugang zu sperren, sofern der
Mitnutzende gegen die Nutzungsbedingungen des Inhabers verstößt.
§ 6 Haftungsbeschränkung
Unabhängig von sonstigen Haftungsbeschränkungen in dieser Vereinbarung ist die Haftung der milaa für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentlichen
Pflichten betreffen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Körpers, der Gesundheit und des Lebens, hierbei ist die Haftung in jedem Fall unbeschränkt. Auch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist die
Haftung weder beschränkt noch ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbaren und unmittelbaren Folgeschäden wird ausgeschlossen.
§ 7 Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die milaa behält sich vor, diese Nutzungsvereinbarung jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bestimmungen werden den Nutzenden zur Ansicht oder Kopie zur Verfügung gestellt. Ist oder wird eine Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen unwirksam oder anfechtbar, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche setzen, die wirksam ist und dem am nächsten kommt, was die Parteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Deutschland