Hinweisgeber-System

Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet alle Beschäftigungsgeber ab einer bestimmten Größenordnung, interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben, an die sich Beschäftigte wenden können.

Die milaa gGmbH, als 100%ige Tochtergesellschaft des Ev. Diakonievereins, hat sich dazu entschieden, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Aufgaben der internen Meldestelle (nachfolgend: „Meldestelle“) an einen externen Dienstleister zu vergeben. Mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe wurde die Rechtsanwaltskanzlei Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte beauftragt.

Die Meldestelle soll helfen, etwaige Verstöße schnellstmöglich aufzuklären. Etwaige Missstände können frühzeitig abgestellt werden und weitergehende Schäden werden verhindert. Das trägt auch dazu bei, den guten Ruf der milaa gGmbH zu erhalten.

Mitarbeitende, die über Informationen über Verstöße im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes verfügen, können sich damit an die Meldestelle wenden. Ebenso können sich Mitarbeitende dorthin wenden, die hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass ein Verstoß im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes vorliegt. Darüber hinaus können sich Mitarbeitende in Zweifelsfällen an die Meldestelle wenden, wenn sie Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz und seinem Anwendungsbereich haben.

Hinweise werden auf Seiten der Rechtsanwaltskanzlei Tsambikakis & Partner von erfahrenen Rechtsanwält*innen  entgegengenommen und bearbeitet. Mitarbeitende können das Hinweisgeber-System auf verschiedenen Wegen erreichen:


Wer nimmt ihren Hinweis entgegen?

Per E-Mail: 
hinweise@tsambikakis.com
Per Telefon:
0221 – 337723 – 0 (während der Bürozeiten)
Per Post:
Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte
Meldestelle
Agrippinawerft 30/ Im Rheinauhafen
50668 Köln
Per Internet-Portal:
Rechtsanwaltskanzlei Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte

Über das Internet-Portal ist eine anonyme Kontaktaufnahme und Kommunikation mit den Rechtsanwält*innen möglich.


Darüber hinaus besteht auf Wunsch hinweisgebender Personen die Möglichkeit zu einer persönlichen Zusammenkunft mit den Rechtsanwält*innen der Meldestelle. Die Rechtsanwält*innen in der Meldestelle sind Expert*innen im Wirtschaftsstrafrecht und verfügen allesamt über mehrjährige Erfahrung in diesem Bereich. Sie üben ihre Tätigkeit unabhängig aus. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Die Identität von hinweisgebenden Personen wird gegenüber der milaa gGmbH nur dann offengelegt, wenn die hinweisgebende Person ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt. Alle Informationen, die die Meldestelle erhält, werden in der Kanzlei Tsambikakis & Partner im Rahmen eines anwaltlichen Mandats behandelt.

So läuft der Prozess nach Eingang eines Hinweises:

Nach Eingang eines Hinweises bei den Rechtsanwält*innen von Tsambikakis & Partner folgen diese Schritte:

  • Die Meldestelle bestätigt den Eingang des Hinweises. Dies geschieht spätestens nach sieben Tagen. In der Regel wird dies aber weit früher erfolgen.
  • Sie prüft, ob der Verstoß in den Geltungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt.
  • Sie hält Kontakt mit der hinweisgebenden Person. Dies ist auch bei anonymen Hinweisen möglich, die über das Internet-Portal eingegangen sind.
  • Die Meldestelle prüft die Stichhaltigkeit eingegangener Hinweise.
  • Sie ersucht die hinweisgebende Person um weitere Informationen, soweit dies erforderlich scheint.
  • Sie ergreift dann angemessene Folgemaßnahmen, wie sie im Hinweisgeberschutzgesetz vorgesehen sind.
  • Schließlich gibt sie eine abschließende Rückmeldung an die hinweisgebende Person. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Hinweises erfolgen. In der Regel wird das aber weit früher passieren, sobald die zu ergreifenden internen Maßnahmen abgeschlossen wurden.
  • Der Hinweis, alle zugehörigen Informationen, die Kommunikation mit der hinweisgebenden Person, die Bearbeitung des Hinweises und die eingeleiteten Maßnahmen werden von den Rechtsanwält*innen dokumentiert und gemäß den gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt.

Die Nutzung der Meldestelle ist für die Mitarbeitenden der milaa gGmbH kostenlos. Sämtliche mit der Nutzung der Meldestelle verbundenen Kosten werden durch die milaa gGmbH getragen.